Eintragung von Implantaten in den Reisepass

12. Juli 2016

Verunsichert durch eine Auskunft der Passbehörde, wandte sich eine Frau an die Volksanwaltschaft. Sie hatte beim Magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk (MBA 10) die Neuausstellung eines Reisepasses beantragt. Anlässlich der Vorsprache habe sie sich auch über die Möglichkeit der Eintragung ihrer Implantate in den Reisepass erkundigt. Sie habe die Auskunft erhalten, dass Eintragungen von Implantaten im Reisepass nicht mehr vorgenommen würden, da man die Implantatausweise vorweisen müsse und die Eintragungen nicht überall auf der Welt gelesen werden könnten. 

Die Mitarbeiterin der Passbehörde habe gefragt, woher sie die Information habe, dass Implantatausweise in den neuen Reisepass eingetragen werden könnten. Die Frau habe auf eine Information auf der Website des MBA 10 verwiesen. Dennoch habe die Mitarbeiterin des MBA 10 die Möglichkeit der Eintragung von Implantaten in den Reisepass weiterhin verneint. Im Vertrauen auf diese Auskunft beantragte die Frau lediglich die Neuausstellung ihres Reisepasses. Erst nachträglich brachte sie in Erfahrung, dass Implantate sehr wohl in den Reisepass eingetragen werden können.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass eine gebührenfreie Eintragung der Implantate im Falle der Neuausstellung des Reisepasses möglich ist. Ansonsten ist eine Gebühr in der Höhe von € 28,50 zu entrichten. Somit hätte die Antragstellerin für die nachträgliche Eintragung ihrer Implantate zusätzlich diese Gebühr zu entrichten gehabt.

Die Volksanwaltschaft prüfte das Vorgehen des MBA 10 und des Bundesministeriums für Inneres. Als oberste Passbehörde hatte das Ministerium der Betroffenen nämlich trotz Beschwerde keine Hilfestellung angeboten. Die Volksanwaltschaft konnte letztlich die nachträgliche, gebührenfreie Eintragung der Implantate in den Reisepass erreichen.