Einsparungen bei der Militärmusik

9. April 2015

Jedes Bundesland hat eine eigene Militärmusikkapelle und dies mit langer Tradition. Die Mitglieder in Militäruniformen spielen etwa bei Angelobungen, Festakten oder Staatsbesuchen. Doch von den Sparplänen sind nur acht der neun Bundesländer betroffen: Die Gardemusik in Wien soll ausgespart bleiben. Dies stößt auf große Empörung in den Bundesländern.

Ein Vertreter des Bundesministeriums bestätigte in einem Interview die Sparpläne und räumte ein, dass für große Staatsbesuche durch die Gardemusik zwar weiterhin ein würdiger Rahmen gesichert sei, das Programm der Militärmusikkapellen in den Bundesländern aber an die künftig wesentlich geringere Zahl der Kapellenmitglieder angepasst werden müsse.

Im Studio beteiligte sich der Obmann der Militärmusikfreunde Österreichs und Landesobmann des Vorarlberger Blasmusikverbands an der Diskussion. Die Militärmusik, so Volksanwalt Fichtenbauer und der Obmann einhellig, war seit jeher eine Kaderschmiede künftiger Musikerinnen und Musiker der traditionellen zivilen Blasmusikkapellen. Die nicht nachvollziehbare Kürzung der Mittel und Mannschaftsstärke würde langfristig negative Auswirkungen auf die Qualität der in Österreich traditionell tief verwurzelten Musikkapellen haben. „Dass künftig nur mehr die Gardemusik den Anforderungen eines würdigen Rahmens für Staatsbesuche genügt, bestätigt die Kritik eindeutig“, so Volksanwalt Fichtenbauer.

Eine Vorarlberger Blasmusikkapelle verdeutlichte den klanglichen und optischen Vergleich zwischen 47 und 20 Mitgliedern in einem Versuch. Sie spielten einen Marsch in voller und in „abgespeckter“ Besetzung. Der Unterschied in der Musikqualität – zu Ungunsten der reduzierten Anzahl von Mitgliedern – war deutlich hörbar. Volksanwalt Fichtenbauer forderte, dass nicht der Weg der Lächerlichkeit auf Grund von Einsparungen beschritten werden dürfe, denn die Militärmusik ist Teil der Österreichischen Kultur- und Traditionslandschaft.


Nachgefragt: Förderung für Europa- und Wirtschaftsschulen

Wie bereits am 6. September 2014 berichtet, strich das BMWFW die Europa- und Wirtschaftsschulen Ende 2013 aus der Liste der teilnahmeberechtigten Bildungseinrichtungen für das Erasmus-Programm. Das zuständige Ministerium begründete dies mit den seit 2007 strenger gefassten EU-Vorgaben, welche die EWS nicht mehr erfülle. Der EWS erwachsen dadurch erhebliche Nachteile, so kann sie künftig nicht mehr als „Erasmusschule“ auftreten. Auch die Studierenden, die bei einem Auslandsaufenthalt fortan nicht mehr von der Förderung in Höhe von 330 Euro monatlich profitieren und von den im Ausland anfallenden Studiengebühren befreit werden können, trifft die Maßnahme hart.

In der Sendung Bürgeranwalt betonte Volksanwalt Dr. Fichtenbauer sein Unverständnis. Dem Ministerium erwachsen durch die Streichung nämlich keinerlei Vorteile, vielmehr nehme man jungen Menschen die Chance auf Bildung sowie internationale Erfahrungen und Kontakte. Der Vertreter des BMWFW entgegnete damals, dass sich der Maßstab für Hochschuleinrichtungen im Erasmus-Programm geändert habe, das Ministerium halte sich nur an die geänderten gesetzlichen Vorgaben.

„Die gesetzlichen Grundlagen haben sich nicht geändert, auch wenn dies tatsachenwidrig immer wieder vom Ministerium betont wird“, so das Resümee des Volksanwaltes. Die Vorgangsweise des Ministeriums stelle einen Missstand in der Verwaltung dar. Als einmalige Unterstützung für die Studierenden des nächsten Jahres schlug das Ministerium eine Förderung aus nationalen Mitteln vor. Die Direktorin der EWS sah dies als einen Schritt in die richtige Richtung, nicht jedoch als eine endgültige Lösung für die Zukunft. Und bei diesem Angebot blieb es auch: Zwölf Studierende erhalten heuer letztmalig Geld für ihr Auslandsstudium und dies auch nur unter der Auflage, dass die Direktorin in Zukunft keine Anträge auf Förderung mehr stellt.