Diabetes bei Kindern – Volksanwalt Fichtenbauer leitet amtswegiges Prüfverfahren ein

6. Februar 2019

Kinder mit Diabetes haben es in der Schule oftmals schwer. Ihnen den Alltag zu erleichtern, ist eine langjährige Forderung von Volksanwalt Peter Fichtenbauer.

Anlässlich der geplanten Aufklärungskampagne des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu Kindern mit Diabetes weist Fichtenbauer daher nochmals auf die Erkenntnisse der Volksanwaltschaft hin: „Aufgrund zahlreicher Beschwerden wurden auf Initiative der Volksanwaltschaft die Bedürfnisse von an Diabetes erkrankten Kindern bereits vor Jahren erhoben. Nun müssten wir eigentlich zur Tat schreiten.“ In einem amtswegigen Prüfverfahren lässt Fichtenbauer daher hinterfragen, ob die von der Volksanwaltschaft erzielten Erkenntnisse auch in der aktuellen Initiative berücksichtigt werden.

In Österreich sind rund 3.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren von Diabetes betroffen. Die Kinder können ein normales Leben führen, aber sie brauchen besondere Aufmerksamkeit von Eltern, Lehrern und Betreuern: Die Beteiligten müssen auf die Ernährung achten, regelmäßig den Blutzucker messen und Insulin spritzen. Die Therapie begleitet Kinder den ganzen Tag - Zuhause, im Kindergarten oder in der Schule. Dabei treten leider auch erhebliche Probleme auf.

Zahlreiche Beschwerden betroffener Eltern

„Bei der Volksanwaltschaft beschweren sich immer wieder Eltern chronisch kranker Kinder über eine unangemessene, den Bedürfnissen ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend entsprechende Behandlung in der Schule. Oft benötigen die betroffenen Kinder keine oder nur sehr kleine Hilfestellungen. In erster Linie mangelt es meist am Verständnis für ihre Situation“, so Volksanwalt Peter Fichtenbauer, der bereits seit Jahren auf diese Problematik hinweist.

So fand 2015 eine gemeinsame Enquete zu chronisch kranken Kindern im Schulsystem mit dem Dritten Nationalratspräsidenten statt. Die Vorträge der Enquete wurden Ende November 2016 in einem eigenen Band der Volksanwaltschaft publiziert. Die daraus resultierenden Erkenntnisse führten erfreulicherweise bereits zu einer Änderung des Schulunterrichtsgesetzes. Seither sind gewisse medizinische Tätigkeiten durch Lehrpersonen nun eindeutig als Ausübung von Dienstpflichten anerkannt.

Lehrpersonal informieren und schulen

Volksanwalt Fichtenbauer fordert erneut die Umsetzung weiterer Maßnahmen, wie den Einsatz von speziell geschulten Ansprechpersonen in der Lehrerschaft. „Die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse chronisch kranker Kinder sollte als Dienstpflicht ernst genommen werden. Pädagogen müssen über die medizinischen Fakten und juristischen Problemlagen informiert sein. Darüber hinaus setze ich mich für die Etablierung eines „School-Nurse-Systems“, also einer Verankerung von Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit pädiatrischen Know How in den Schulen, ein“, so der Volksanwalt.