Daueranbindung von Kühen einzementiert

31. März 2017

Volksanwalt Günther Kräuter kritisiert die verpasste Gelegenheit, im Rahmen der Novelle zum Tierschutzgesetz die dauernde Anbindehaltung von Rindern zu verbieten. Die gesetzlichen Ausnahmeregelungen eröffnen Landwirten eine Reihe von "Ausreden", de facto sei laut den Experten der Volksanwaltschaft die Daueranbindung erlaubt. "90 Tage Auslauf oder Weidegang sind aus Sicht des Tierschutzes jedoch unbedingt erforderlich," so Kräuter.

Kräuter: "Mit dem neuen Gesetz wird Tierleid bedauerlicher Weise prolongiert, hunderttausende heimische Rinder bleiben 365 Tage im Jahr rund um die Uhr angekettet. Die Tiere können sich ihr trauriges Leben lang nie umdrehen, obwohl in den meisten Fällen eine artgerechte Haltung möglich wäre."

Aufgrund der vielfältigen Kritik, auch von Seiten der Volksanwaltschaft, hat der Nationalrat zumindest eine Meldepflicht von dauernden Anbindehaltungen bis zum Jahr 2019 beschlossen. "Die Volksanwaltschaft wird die Einhaltung dieser Meldepflicht streng kontrollieren. Es wird sich zeigen, dass tausende Bauern relativ problemlos Auslauf oder Weidegang sicherstellen könnten.“ Kräuter hofft auf eine weitere Novelle des Tierschutzgesetzes.

In der morgigen ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ beabsichtigt Kräuter bei einer Diskussion zum Thema auch darauf einzugehen, dass oftmals von Bauern die "Gefährlichkeit" von Kühen als Grund für die Dauerankettung vorgeschoben wird.