Bürokratische Hürden bei Förderaktion Handwerkerbonus

15. April 2015

Privatpersonen sollen bis zu 600 Euro für Wohnraumsanierungen bekommen. Dafür müssen sie allerdings eine Reihe von Vorschriften kennen und befolgen, denn jenseits des Gesetzes sind noch die Richtlinien des Finanzministeriums, das Informationsblatt der Abwicklungsstelle, die im Internet abrufbaren „häufig gestellten Fragen“ und die Angaben im Förderantrag zu beachten. Der Förderantrag einer Familie aus Niederösterreich wurde abgelehnt, weil sie die Rechnung des ortsansässigen Installateurs in bar bezahlt hatte – eine für Volksanwältin Brinek unverständliche Vorgehensweise: „Ich verwehre mich dagegen, dass im Falle von bar bezahlten ordnungsgemäßen Quittungen offenbar Steuerhinterziehung vermutet wird. Die Vorschrift, dass ein unbeteiligter Dritter, also eine Bank mitwirkt, erscheint mir völlig absurd.“

In einem anderen von der Volksanwaltschaft kritisierten Fall wurde die Förderung abgelehnt, weil die Förderrichtlinien mehrfach verändert wurden. Einmal wurde der Arbeitsbeginn als relevant angesehen, dann wurde allerdings plötzlich auf das Rechnungsdatum abgestellt. Brinek fordert zur Sicherstellung der Gleichbehandlung, allen derart Betroffenen die Förderung zu gewähren.

 

Gemeindewohnung unter Wasser

Bereits bei Bezug der Wohnung musste der Mieter einer kleinen Wohnung in der Donaustadt feststellen, dass es Probleme mit dem Wasserabfluss gibt. Er informierte umgehend die Hausverwaltung. Die von Wiener Wohnen daraufhin in Auftrag gegebene Rohrreinigung blieb aber ohne Erfolg, denn als der Mieter im Februar nach Hause kam, stand seine Wohnung unter Wasser. Mittlerweile wurde die Sanierung in Angriff genommen, offen blieb allerdings, wer für die entstandenen Schäden am Mobiliar aufkommt. Volksanwältin Brinek dazu: „Ich erwarte mir ein Angebot seitens Wiener Wohnen, das eine Mietzinsrefundierung und einen angemessenen Schadenersatz umfasst.“ Als erfreulich bezeichnet die Volksanwältin, dass dem Betroffenen eine Ersatzwohnung in unmittelbarer Nähe angeboten wurde.