Brinek: Teure Gebühren für Krankenhausparkplatz

7. März 2011

Wer sein Auto auf dem Parkplatz des Klinikums Mostviertel-Amstetten abstellt, muss auch bei einem unvorhergesehen langen Krankenhausaufenthalt die vollen Gebühren bezahlen. Der Gratisparkplatz ist 800m von der Klinik entfernt. Volksanwältin Brinek kritisiert, dass diese Situation für Patientinnen und Patienten nicht tragbar ist.

Frau N.N. musste sich einer Behandlung im Klinikum Mostviertel-Amstetten unterziehen und stellte aus diesem Grund ihr Auto am Parkplatz des Klinikums ab. Als Sie nach ihrem siebentägigen Krankenhausaufenthalt wieder nach Hause fahren wollte, musste Sie die volle Parkgebühr von 169,- Euro bezahlen. Ein Preisnachlass wurde ihr von der Stadtgemeinde nicht gewährt, da sie ihr Auto als ortskundige Bewohnerin auch in einem 800 Meter entfernten, nicht gebührenpflichtigen Parkdeck hätte abstellen können.

„Für Frau N.N. eine nicht zumutbare Lösung“, kritisiert Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek. Auch den Einwand, dass dies ein Einzelfall sei, da Patientinnen und Patienten meist von Angehörigen oder Freunden vom Krankenhaus abgeholt würden, ließ Volksanwältin Brinek nicht gelten. Frau N.N. war auf sich allein gestellt und hätte die Distanz zum Parkdeck nach ihrem Krankenshausaufenthalt nur unter starken Schmerzen zurücklegen können. „Ein längerer Krankenhausaufenthalt ist nicht immer vorhersehbar. In solchen Fällen sollte nicht auf der Entrichtung der vollen Parkgebühren bestanden werden“, so Brinek weiter.

Nach Intervention der Volksanwaltschaft räumte die Stadtgemeinde ein, dass nicht ortskundige Personen das kostenlose Parkangebot in der Tat nicht kennen könnten. Außerdem wolle man die Beschwerde von Frau N.N. zum Anlass nehmen zusammen mit dem Parkplatzbetreiber eine Möglichkeit zu erarbeiten, wie Patientinnen und Patienten, die länger im Klinikum bleiben müssen, ihre Fahrzeuge in Zukunft kostengünstiger im Bereich des Klinikumparkplatzes abstellen könnten.  

Unabhängig von dieser Beschwerde an die Volksanwaltschaft nahm der Bürgermeister der Stadtgemeinde Amstetten diesen Fall zum Anlass ein persönliches Zeichen zu setzen und Frau N.N. einen Teil der bezahlten Gebühren zu erstatten.

Volksanwältin Brinek zeigte sich über den Ausgang dieses Falles erfreut und sieht einer baldigen Lösung, die ähnlich gelagerte Fälle in Zukunft nicht mehr ermöglichen sollte, entgegen.