Brinek: Ortstafel-Prüfung abgeschlossen

8. März 2010

Volksanwältin Brinek hat die Prüfung der Einstellung der Ermittlungen gegen LH Dörfler unter anderem wegen der nicht erfolgten Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zu den Kärntner Ortstafeln abgeschlossen.

Auf Grund der massiven öffentlichen Kritik an der Begründung der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Kärntner Ortstafeln hatte Volksanwältin Brinek - zuständig für die Kontrolle der Staatsanwaltschaften - von Amts wegen ein Prüfungsverfahren durchgeführt. Dieses Prüfung ist nunmehr abgeschlossen.

Als Ergebnis hält Brinek fest:

Die Begründung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die teilweise aus dem Zusammenhang in Medien zitiert wurde, ist unschlüssig und kann von der Volksanwaltschaft nicht nachvollzogen werden. Sie war jedoch für die Genehmigung der Einstellung durch das Bundesministerium für Justiz nicht ausschlaggebend. Vielmehr hatte das Bundesministerium für Justiz erhebliche Zweifel, ob der Tatbestand des Amtsmissbrauchs verwirklicht wurde, sohin ob das Verhalten der Beschuldigten überhaupt strafrechtlich relevant ist.

Für die Erhebung einer Anklage müssen nicht nur alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht sein, sondern muss die Staatsanwaltschaft davon ausgehen können, dass es zu einer gerichtlichen Verurteilung kommt.

Volksanwältin Brinek kritisiert, dass sich das Justizministerium bis heute nicht zu einer einheitlichen Rechtsmeinung durchringen konnte. „Sollte es daher zu weiteren Anzeigen kommen, wird das Bundesministerium nicht umhin kommen, diese offenen Fragen zu klären“, so Brinek.