Brinek: Lange Verfahren bei der Finanzverwaltung

28. März 2011

2010 gab es bei der Volksanwaltschaft 264 Beschwerden über die Finanzverwaltung. Häufig ging es dabei um Probleme mit der Arbeitnehmerveranlagung, mit der Steuerbemessung bei Bezug einer ausländischen Pension und der Pflichtveranlagung bei zwei Dienstgebern. Sehr oft ging es aber auch um die Frage, welche Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind.

Wie nachfolgende Beispiele zeigen, bezogen sich zahlreiche Beschwerden aber auch auf die Verfahrensdauer. Immer wieder wies die Volksanwaltschaft die Behörden bei Verzögerungen auf ihre Verpflichtung hin, innerhalb von sechs Monaten Entscheidungen zu treffen. Weder Personalmangel, noch organisatorische oder technische Mängel können hier als Entschuldigung akzeptiert werden. Gleiches gilt für die Komplexität von Rechtsfragen. Verzögert sich ein Verfahren aus nachvollziehbaren Gründen, so sollte die Finanzverwaltung die Betroffenen zumindest darüber informieren.

Frau N.N. wandte sich an die Volksanwaltschaft, da erst 6 Jahre nach dem Tod ihres Lebensgefährten die Erbschaftssteuer festgesetzt wurde. Beim Prüfverfahren stellte sich heraus, dass das Finanzamt Feldkirch zwar im Herbst 2004 vom Todesfall erfahren hatte, eine Nachfrage beim zuständigen Bezirksgericht über den Stand des Nachlassverfahrens unterblieb aber. Erst im November 2009, also sechs Wochen vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist, forderte das Finanzamt von Frau N.N. eine Erbschaftsteuererklärung. Obwohl dem Finanzamt noch im Dezember 2009 die erforderlichen Angaben vorlagen, wurde der Bescheid erst weitere sechs Monate später erlassen.

Nachdem sie eineinhalb Jahre auf die Festsetzung ihrer Einkommenssteuer gewartet und ihren Fall mehrfach und vergeblich beim zuständigen Finanzamt urgiert hatte, wandte sich Frau N.N. an die Volksanwaltschaft. Im Rahmen des Prüfverfahrens argumentierte das Finanzministerium zunächst, dass der komplexe Sachverhalt zu dem außerordentlich langen Verfahren geführt hatte. Die Akteneinsicht der Volksanwaltschaft zeigte allerdings ein deutlich banaleres Problem auf: Der zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt Klagenfurt war schlicht untätig geblieben, eine interne Überprüfung des Aktes erfolgte erst nach der offiziellen Anfrage der Volksanwaltschaft.