Behörden gegenüber Hundehalter zu lasch

23. Juni 2018

Zwei Jahre lang gab es im Wiener Donaupark immer wieder Angriffe auf kleine Hunde. Ein oft ohne Leine und Maulkorb geführter Staffordshire-Bullterrier verletzte mehrere Personen und biss zwei Hunde zu Tode. Trotz Anzeigen und Verfahren wurde der Hund dem Halter erst nach dem dritten Vorfall abgenommen. Die Opfer der Attacken kritisieren das Verhalten der Behörden.

Im August 2016 führte die Mutter des Hundehalters den Listenhund ohne Maulkorb und Leine. Er verletzte sowohl die Beschwerdeführerin als auch ihren kleinen Hund schwer. Die MA 58 verhängte zwar zwei Verwaltungsstrafen, die aber später aufgrund eines strafgerichtlichen Tatausgleichs wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Hundehalter aufgehoben wurden. Weder die Mutter des Hundehalters noch er selbst hatten bis April 2017 einen Hundeführschein.

Im Dezember 2017 ging der Hundehalter selbst mit dem Staffordshire-Bullterrier spazieren. Er fiel erneut den kleinen Hund an und verletzt ihn so schwer, dass er einige Tage später starb. Auch eine Freundin, die die Hundebesitzerin begleitete, wurde verletzt.

Im Mai 2018 kam es zum letzten Vorfall, der endlich zur Abnahme des Hundes führte: Der Staffordshire-Bullterrier fiel wieder eine Hundebesitzerin und ihren kleinen Hund an, die Hundebesitzerin wurde verletzt und ihr Hund starb aufgrund der Bisse.

Volksanwalt Fichtenbauer kritisierte, dass die LPD Wien erst nach dieser dritten Attacke einen Mandatsbescheid zur Hundeabnahme erließ. Der Vertreter der LPD hielt die von der Behörde gesetzten Maßnahmen dagegen für ausreichend. In der Diskussion stellte der Volksanwalt auch fest, dass die unterschiedlichen Behördenzuständigkeiten – der Magistrat als Strafbehörde, die LPD als Hundeabnahmebehörde – sichtlich zur ineffizienten und zögerlichen Vorgangweise gegen den Hundehalter führten.

Durch Maßnahmen wie regelmäßigen Kontrollen des behördlich bereits bekannten problematischen Hundehalters beziehungsweise seiner für die Führung des Hundes nicht geeigneten Eltern, einer Gefährlichkeitsprognose des Hundes in Form eines Gutachtens und rechtzeitiger Abnahme, hätte weiterer Schaden an Mensch und Tier verhindert werden können, resümierte Volksanwalt Fichtenbauer.

Umzug mit auffälligen Hunden

Bei einem Waldspaziergang in Niederösterreich griffen vier freilaufende Schäferhunde eine Familie und den Hund – damals ein Welpe - an. Der Hund überlebte schwer verletzt, Mutter und Tochter erlitten Bissverletzungen. Die beiden bekamen Schmerzengeld zugesprochen, der Besitzer der Hunde wurde gerichtlich verurteilt und zog mit seinen Tieren in einen anderen Ort in Niederösterreich, wo niemand von den Vorfällen und behördlichen Auflagen weiß.

Volksanwalt Fichtenbauer forderte ein – am besten bundesweites - Register, in welchem verhaltensauffällige Tiere vermerkt sind. Zumindest sollte aber das Land Niederösterreich eine ähnliche Regelung wie Oberösterreich treffen, wonach eine Informationspflicht des Bürgermeisters an die Bezirkshauptmannschaft und an die neue Hauptwohnsitzgemeinde besteht, wenn Hundehalter auffälliger Hunde den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen. Die Bezirkshauptmannschaft hat die Daten im Hunderegister zu sammeln.

Dieser Vorschlag wurde auch von der im Studio anwesenden Vertreterin des Kynologenverbandes unterstützt. In einem Schreiben teilte das Land Niederösterreich mit, dass durch die Landestierschutzreferenten bereits an einer Lösung gearbeitet werde.

Um die gegenseitige Information der beteiligten Behörden zu gewährleisten, plane das Land Niederösterreich, die Heimtierdatenbank mit Gemeindeapplikationen zu verknüpfen. Allerdings hätte das für Tierschutz zuständige (damalige) Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bereits im Jahr 2016 datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Daraufhin sei eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Landes NÖ eingeholt und dem Ministerium weitergeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundes sei noch ausständig.