Behörde will demenzkranker Frau Pflegegeld nicht zahlen

12. Mai 2018

Im Rahmen des Pflegegeldreformgesetzes 2012 kam es zu einer deutlichen Reduktion von über rund 300 Landes- und Bundesträgern zu sieben Entscheidungsträgern. Aufgrund der geänderten Zuständigkeit war es notwendig, dass die Daten von den bislang zuständigen Behörden an die nunmehr auszahlenden Stellen übermittelt werden. Bei einer 92-jährigen Niederösterreicherin unterlief dem Niederösterreichischen Gemeindepensionsverband offenbar ein Fehler bei der elektronischen Datenübermittlung an die nunmehr zuständige bVa. Aufgrund der Demenzerkrankung der Frau bemerkte ihr Sohn den Irrtum der Behörden erst im Jahr 2017. Somit fehlte das Pflegegeld von 2012 bis 2017.

Nachdem die bVa über den Fehler bei der Datenübermittlung Kenntnis erlangt hatte, überwies sie das Pflegegeld rückwirkend ab 1. Mai 2014. Für die zweieinhalb Jahre davor, also vom 1.1.2012 bis 30.4.2014, verweigert sie eine Auszahlung eines Betrages von rund  12.000 Euro. „Die bVa beruft sich auf die dreijährige Verjährungsfrist“, so Volksanwalt Kräuter. In ihrer Stellungnahme erklärt die Versicherungsanstalt: „Der Anspruch auf rückständige Leistungen und das Recht auf Rückforderung zu Unrecht entrichteter Leistungen verjähren in drei Jahren nach ihrer Entstehung.“

Die Kritik von Volksanwalt Kräuter geht in zwei Richtungen. Entgegen der Ausführungen der bVa, sie dürfe bereits verjährte Leistungsansprüche nicht ausbezahlen, sei es laut Volksanwalt Kräuter rechtlich sehr wohl möglich.  Darüber hinaus hält Kräuter fest: „Wenn eine Behörde, in diesem Fall der NÖ Gemeindespensionsverband, einen Fehler macht, dann muss die Behörde im Rahmen der Amtshaftung herangezogen werden. Der Bürger darf bei Behördenfehlern nicht zum Handkuss kommen!“

Nachgefragt: Cannabis-Schmerztherapie

Volksanwalt Günther Kräuter forderte in der letzten Sendung, dass Cannabispräparate, wenn die üblichen Therapien nicht die gewünschte Wirkung erzielen, eingebettet in eine umfassende Therapie, eingesetzt werden sollen. Damals klagte ein Wiener über die schweren Nebenwirkungen der Schmerzmedikamente, die er erhalten hatte. Das Cannabinoid-haltige Medikament wurde ihm zuerst nicht bewilligt. Im Anschluss an die Sendung und nach einem Termin bei der Schmerztherapeutin bewilligte die Wiener Gebietskrankenkasse das Medikament schließlich. Ein weiterer Fall beschäftigt nun die Volksanwaltschaft: Eine 24-jährige Studentin leidet an Fibromyalgie. Sie habe mehrere Medikamente getestet, das cannabishaltige Dronabinol sei das einzige Medikament, das Linderung verschaffe. Die NÖGKK lehnt eine Bewilligung jedoch ab.

Darüber hinaus zeigt sich das Gesundheitsministerium bei der Einsetzung einer mit Expertinnen und Experten besetzten Arbeitsgruppe zurückhaltend. Das Ministerium verweist in ihrer Stellungnahme auf eine in Deutschland laufende Begleiterhebung, um Rückschlüsse auf Österreich zu ziehen. Eine Arbeitsgruppe sei demnach zur Zeit nicht zweckmäßig. „Diese Erhebung soll jedoch 60 Monate andauern. Schmerzpatienten werden im Stich gelassen!“, schließt Kräuter.