BRINEK: GELD IM BANKOMAT VERGESSEN

25. Mai 2011

GERTRUDE BRINEK: ORF-SENDUNG BÜRGERANWALT VOM 21.5.2011

Geld im Bankomat vergessen

Eine Bankkundin behebt im Foyer einer Wiener Bank 100 Euro, vergisst jedoch, das Geld abzuziehen. Kurze Zeit später bemerkt sie ihren Irrtum, kehrt zurück – doch das Geld ist weg. Sie meldet sofort den Verlust in der Bankfiliale und erstattet unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Von einer Bankangestellten erfährt sie, dass es angeblich Videoaufnahmen der Überwachungskamera gäbe. Doch das bestreitet die Bank, als die Staatsanwaltschaft nach Wochen nachfragt.

Volksanwältin Brinek kritisiert vor allem das Verhalten der Ermittlungsbehörden. Aus ihrer Sicht hätte sofort das Bildmaterial angefordert werden müssen, auf die Möglichkeit der Befragung von Zeugen wurde überhaupt nicht eingegangen. Eine rasche Vorgehensweise ist schon insofern angebracht als Aufzeichnungen aus Datenschutzgründen nach einer Frist vernichtet werden müssen. Paylife hat sich nach der Anfrage der Volksanwaltschaft bereit erklärt, nochmals zu recherchieren und tatsächlich Fotos, die den Vorfall dokumentieren, gefunden.

Volksanwältin Brinek erwartet nun, dass die Staatsanwaltschaft wieder tätig wird, das Bildmaterial auswertet und Zeugen befragt. Brinek dazu: "Die Chance ist nunmehr doch vorhanden, dass die Person ausgeforscht werden kann und die Geschädigte zu ihrem Geld kommt. Wenigstens ist jetzt sicher gestellt, dass alles unternommen wird."

 

Geld im Bankomat vergessen – wegen Geringfügigkeit eingestellt

Auch in einem weiteren Fall geht es um vergessenes Geld im Bankomat. Bereits im Dezember vorigen Jahres berichtete die Sendung Bürgeranwalt darüber. Der betroffene Bankkunde konnte sich sogar auf der Polizeidienststelle jene Bilder anschauen, auf denen man genau sieht, wie der Kunde nach ihm das vergessene Geld zuerst ablegt, dann selbst Geld abhebt und dann alles gemeinsam einsteckt. Das Verfahren wurde jedoch wegen Geringfügigkeit eingestellt.

In der Zwischenzeit kam es zu einer Gesetzesänderung. Nun kann auch bei geringfügigen Beträgen Bildmaterial angefordert und ausgewertet werden. Im vorliegenden Fall konnte dann die verdächtige Person ausgeforscht werden und der Beschwerdeführer hat sein Geld zurückbekommen.

 

Nachgefragt: Wie mobil ist ein Wohncontainer?

Die Sendung Bürgeranwalt berichtete schon mehrfach über einen Streit bezüglich der Ausgestaltung eines Mobilheimes in Podersdorf. Anrainer und Behörden sprechen sich gleichermaßen gegen einen Wohncontainer aus, der ihrer Meinung nach nicht den Bestimmungen des Burgenländischen Camping- und Mobilheimgesetzes entspräche.

Die Gemeinde Podersdorf hatte letztendlich eine Räumungsklage eingebracht. Das Urteil des LG Eisenstadt gibt nun den Besitzern des Wohncontainers recht. Volksanwältin Brinek zeigt sich zufrieden, kritisiert jedoch die Vorgehensweise der Gemeinde: "Den Schritt einer Räumungsklage hätte sich die Gemeinde Podersdorf sparen können, damit wurde unnötige Aufregung verursacht und sinnlos Steuergeld verschwendet."