BRINEK: Anschluss an öffentliche Abwasserentsorgung verweigert

23. April 2011

Ein Salzburger Ehepaar besitzt seit Ende der 70er Jahre ein kleines Wochenendhaus in Goldegg. Seit vier Jahren bemühen sie sich um einen Kanalanschluss und werden immer wieder von der Gemeinde hingehalten.

In der Sendung thematisiert Volksanwältin Brinek die Verweigerung eines Kanalanschlusses. Ein Salzburger Ehepaar besitzt seit Ende der 70er Jahre ein kleines Wochenendhaus in Goldegg, das vom Nachbargrund umgeben ist. Seit vier Jahren bemühen sie sich um einen Anschluss an die öffentliche Abwasserversorgungsanlage und werden immer wieder von der Gemeinde hingehalten.

Dies mit der Begründung, dass der Anschluss vom Standpunkt des öffentlichen Interesses nicht notwendig sei. Die entsprechende Bewilligung ist vorerst versagt, dann aber doch vom Gemeinderat erlaubt worden; die Duldungsverpflichtung für den Nachbarn, über dessen Grundstück der Anschluss verlaufen müsste, ist immer noch ausständig.

Volksanwältin Brinek kritisiert in diesem Zusammenhang vor allem, dass die Betroffenen von Anfang an bei der Planung des Kanals nicht einbezogen wurden und der Bürgermeister sich auf den Standpunkt zurückzieht "die Nachbarn müssten sich einigen". Sie fordert einen fristgemäßen Bescheid zur Duldungsverpflichtung. Brinek dazu: "Es handelt sich hier um einen geringfügigen Eingriff von maximal 20 Metern. Im Sinne der Erhaltung von Umwelt und Natur gibt es keine Alternative zum Anschluss, daher gibt es aus meiner Sicht auch keinen Grund, diese Duldungsverpflichtung zu versagen".

 

Unnötige Bürokratie bei Alarmanlagen-Förderung

Um sein Eigenheim vor Einbrechern zu schützen, hat sich ein Niederösterreicher eine Alarmanlage einbauen lassen. Das Land Niederösterreich fördert diese Investition mit bis zu 30 % der Kosten, zusätzlich gewährt die Gemeinde einen Beitrag von Euro 200,-.

Der Betroffene Eigenheimbesitzer suchte ordnungsgemäß mit Formular beim Land NÖ um die Förderung an, die ihm auch prompt bewilligt wurde, anlässlich seines Ansuchens bei der Gemeinde wurde jedoch plötzlich eine Bauanzeige verlangt, obwohl keinerlei bauliche Maßnahmen stattgefunden hatten. Die Ursache für diese aus Sicht der Volksanwaltschaft überbordende Bürokratie liegt wohl in der Ausgestaltung des Formulars, das für alle Sicherheitsmaßnahmen dienen sollte und keine Spalte für baubewilligungsfreie Maßnahmen vorsah.

Auf Drängen der Volksanwaltschaft wurde das Formular geändert. Der Bürgermeister stellte in der Sendung in Aussicht, dass nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss die für den Förderungsansuchenden entstandenen zusätzlichen Verwaltungskosten erstattet werden könnten.