Ausschreibung für Schulessen gegen internationalen Konzern verloren

26. Jänner 2015

Die Stadt Wels schrieb die Belieferung der Schulen mit Essen neu aus, jedoch erhielt nicht das Familienunternehmen den Zuschlag, sondern ein internationaler Großkonzern mit Sitz in Frankreich. In der Ausschreibung der Stadt Wels wurde unter anderem die Verpflichtung zur täglich frischen Zubereitung der Mahlzeiten und ein Zertifikat „Gesunde Küche des Landes Oberösterreich“ gefordert. Das Familienunternehmen erfüllte die Kriterien, konnte aber preislich mit dem Großkonzern nicht mithalten. Der mit dem Billigstbieter schließlich ausgehandelte Vertrag enthielt diese Bedingungen nicht mehr.

Die Magistratsdirektorin der Stadt Wels hielt in der Diskussion fest, dass der neue Anbieter alle Auflagen erfülle und merklich günstiger sei. Der Magistrat Wels habe alle rechtlichen Erfordernisse berücksichtigt und das Verfahren korrekt abgewickelt. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer entgegnete, dass vom wichtigen Erfordernis der frischen Essenszubereitung im Vertrag abgegangen wurde und die Beschwerdeführer damit benachteiligt wurden. Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2014 sehe bereits vor, dass bei Vergabe öffentlicher Aufträge umweltbezogene, soziale und arbeitsrechtliche Erfordernisse berücksichtigt werden müssen. „Auch wenn diese Verordnung erst 2016 in Kraft tritt, so ist doch zu bedenken, dass die Zutaten zu den Speisen nun über mehr als 2.000 km durch Europa transportiert werden“, so der Volksanwalt.

Ist das Kraftwerk an der Schwarzen Sulm schon in Betrieb?

Die schwarze Sulm liegt am Fuße der Koralm in der Steiermark und ist ein naturbelassener Fluss, welcher in der Nähe von Leibnitz in die Mur mündet. Teile des Flusses sind Naturdenkmäler, im Bereich Schwanberg wurde der Bereich um die Schwarze Sulm sogar zum Europaschutzgebiet, einem sogenannten „Natura 2000 Gebiet“, erklärt. Genau in dieser Schutzzone soll ein Wasserkraftwerk errichtet werden. In der Sendung „Bürgeranwalt“ am 29. Juni 2013 wurde über das Projekt, das in der Steiermark großen Widerstand in der Bevölkerung hervorgerufen hatte, berichtet.

Zum zeitlichen Ablauf: Im Jahre 2007 erteilte der Landeshauptmann trotz eines bereits im Raum stehenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU die wasserrechtliche Bewilligung für den Bau des Kraftwerkes, welche jedoch 2009 vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufgehoben wurde. Einer darauf eingereichten Beschwerde der Betreiber des Kraftwerkes gab der Verfassungsgerichtshof statt. Der Landeshauptmann erließ danach zwar einen Anpassungsbescheid, der das Projekt jedoch nur modifiziert hätte. Dagegen erhob der Bundesminister Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof.

Doch mittlerweile ruht das Projekt, da der Fall, nachdem die EU Kommission Klage gegen die Republik Österreich einreichte, beim EuGH aufliegt. Der Verwaltungsgerichtshof wird, so wurde es der Volksanwaltschaft mitgeteilt, mit einer Entscheidung zuwarten, bis das dortige Verfahren abgeschlossen ist.