Aufregung um Zentralmatura

21. Juli 2018

Eltern von Maturantinnen eines Badener Gymnasiums sind verärgert: Bei der Mathematik-Matura an ihrer Schule habe es verwirrende Aufgabenstellungen gegeben, die zu falschen Rechenwegen geführt hätten.

Zudem kam es nach einem Erlass des Landesschulrats zu einer Nachkorrektur der bereits bewerteten Mathematik-Matura am Bundesgymnasium in Baden. Für vier Schülerinnen und Schüler bedeutete das eine neue Note. Eine schlechtere, weil ihnen nachträglich Punkte, die bereits vergeben worden waren, wieder abgezogen wurden.

Rund 42.000 Schülerinnen und Schüler in ganz Österreich haben heuer am 9. Mai die schriftliche Matura im Hauptfach Mathematik abgelegt. Jeder fünfte Schüler hat dabei ein Nicht Genügend bekommen. Von vielen Seiten wird jetzt die Formulierung der Aufgaben kritisiert, die der Grund für Unklarheiten und das schlechte Abschneiden an vielen Schulen sein soll.

Diese Beschwerden rund um die Zentralmatura haben Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer veranlasst, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten.

Die Volksanwaltschaft kritisiert, dass missverständliche Angaben bzw. Aufgabenstellungen und ursprünglich unklare Korrekturvorgaben zu Lasten von Kandidaten gehen, welche verständlicherweise unter „Prüfungsstress“ standen. Kandidaten mit positiven Noten haben – im Unterschied zu Kolleginnen und Kollegen mit negativer Benotung – keine Möglichkeit, ihre Beurteilung zu verbessern.

Das Punktesystem bildet die Leistungen der Kandidaten inadäquat ab: Überwiegend richtige Lösungen, die nur in der Wortwahl oder geringfügig von der Lösungserwartung abwichen, wurden als ungelöst bewertet. Die Änderung des Punktesystems oder die Beurteilung der Lösungen mittels „pädagogischer Gesamtschau“, wie sie der Landesschulrat NÖ im Bereich der Berufsbildenden höheren Schulen vorsieht, erscheint angezeigt.

Der Beschwerdefall zeigt auch organisatorische Defizite auf: Zweifel an den Korrekturvorgaben des BMBWF, keine Anlaufstelle im BMBWF („hotline“ bzw. „helpdesk“) für korrigierende Lehrkräfte, keine bundesweite bzw. schriftliche Klarstellung des BMBWF.

Die Zentralmatura birgt noch viel Verbesserungspotential. Es bleibt abzuwarten, ob die Volksanwaltschaft auch im kommenden Jahr erneut Missstände feststellen müssen wird .

Nachgefragt: „Nachtfahrverbot“ für Pensionisten aufgehoben?

Im Führerschein eines 87-jährigen Oberösterreichers war vermerkt, dass er nur unter bestimmten Auflagen ein Auto lenken darf – unter anderem nur untertags, bis zum Einsetzen der Dämmerung. „Schikanös“ nannte das der Pensionist, weshalb er sich an die Volksanwaltschaft wandte.  

Anlass für diese Beschränkungen war eine anonyme Anzeige. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer wies auf die Ambivalenz anonymer Anzeigen hin, welche von den Anzeigern unter Umständen auch missbräuchlich oder aus persönlichen Animositäten gelegt werden können. Auch im vorliegenden Fall erwies sich die anonyme Anzeige letztlich als wenig substantiiert, und es gab schlussendlich erfreuliche Nachrichten für den Beschwerdeführer:

Nachdem der Oberösterreicher der BH neue Gutachten über seine Fahrtauglichkeit vorgelegt hatte, wurde das Verfahren neu aufgerollt, und die Behörde hob die Beschränkungen im Führerschein wieder auf.