Armenbegräbnis verursacht zusätzliches Leid für Angehörige

31. Jänner 2019

Im September des vergangenen Jahres wurde ein 44 Jahre alter Mann von der Polizei tot in seiner Wohnung aufgefunden. Nach Feststellung der Todesursache veranlasste die Stadt Wien im November die Beisetzung in einer Grabstelle am Wiener Zentralfriedhof. Wieder einmal hat sich niemand die Mühe gemacht, Angehörige ausfindig zu machen und  die Eltern des Verstorbenen erfuhren erst nach der Beisetzung vom Gerichtskommissär, dass ihr Sohn verstorben und bereits in einem Armengrab am Zentralfriedhof beerdigt worden war.

„Wären die Eltern rechtzeitig informiert worden, hätte man ihnen viel seelisches Leid ersparen können. Hinzu kommt eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Exhumierung und Überführung des Leichnams ihres Sohnes in das gemeinsame Familiengrab“, so Volksanwältin Brinek zum traurigen Vorfall.

Immer wieder wird die Volksanwaltschaft mit ähnlichen Beschwerden kontaktiert und drängt daher erneut auf eine Gesetzesänderung. „Es muss sich endlich etwas ändern. Das derzeitige Vorgehen der Behörden erzeugt bei den Betroffenen viel Schmerz. Diese zusätzliche Belastung in einer seelischen Ausnahmesituation wäre mit einfachen Mitteln zu vermeiden“, so Volksanwältin Gertrude Brinek. Eine einfache Abfrage des Personenstandsregisters würde genügen, um die Angehörigen rechtzeitig – vor einer Beisetzung in einem Armengrab der Stadt Wien – zu benachrichtigen.

Um die Behörden auch rechtlich in die Pflicht nehmen zu können, bedürfte es jedoch einer gesetzlichen Grundlage im Wiener Leichen– und Bestattungsgesetz. „Nur mit der Übertragung dieser Aufgabe an den Magistrat würde wirklich sichergestellt werden, dass Angehörige die Beerdigung selbst organisieren können. Leider wurde die Anregung der Volksanwaltschaft bisher nicht aufgegriffen“, drängt Volksanwältin Brinek auf eine rasche Novellierung.