Ärger über eine Straßensperre

29. September 2018

In Klagenfurt empören sich Bürgerinnen und Bürger über die Absperrung einer öffentlichen Straße mit einem Schranken. Während der Ladetätigkeiten eines Unternehmens soll diese Straße künftig nicht mehr benutzbar sein. Volksanwältin Gertrude Brinek konfrontierte den Vizebürgermeister von Klagenfurt und den Anwalt des Unternehmers mit der Kritik.

Weil ein Medizinmöbelhersteller mehr Platz brauchte, beschloss der Gemeinderat der Stadt Klagenfurt im Juli 2015 ihm ein Teilstück der Hans-Sachs-Straße zu verkaufen. Doch ein Jahr später musste der Gemeinderat diesen Beschluss wieder aufheben und dachte stattdessen an eine Verpachtung. Diese exklusive Nutzung durch einen Privatbesitzer schließe die Allgemeinheit aus, das sei nicht zulässig, so die Landesregierung. Eine öffentliche Straße dürfe weder verkauft noch verpachtet werden.

In der Folge sah die Stadt schließlich auch von einer Verpachtung ab. Sie verordnete jedoch eine „temporäre“ Sperre mit Hilfe eines Schrankens, den das Unternehmen bei Bedarf selbst betätigen kann. Ein Kompromiss, der die Abwanderung des Unternehmens verhindern soll, so Vizebürgermeister Christian Scheider. Die Straße müsse bei Ladetätigkeit gesperrt werden, weil es sonst zu gefährlich sei. Wie oft dies der Fall sein werde, sei noch nicht festgelegt.

Seither gehen die Wogen hoch. Die Anrainerinnen und Anrainer empören sich darüber, dass ihnen die Benützung einer öffentlichen Straße und damit der Zugang zu Teilen der Stadt verwehrt werden. Denn während der Schranken geschlossen ist, wird die Straße für keinen Verkehrsteilnehmer mehr passierbar sein – selbst für Fußgänger und Radfahrer nicht. Zusätzlich ist der Schranken so errichtet worden, dass er für Abbieger recht spät sichtbar ist. Fußgängern versperrt ein Teil der Anlage den vollen Durchgang. Der schmale Gehsteig ist dadurch nicht mehr barrierefrei benutzbar. Anrainerinnen und Anrainer wünschen sich, dass die Bedürfnisse eines einzelnen Unternehmers nicht über die der Bürgerinnen und Bürger gestellt werden. Sie baten die Volksanwaltschaft um eine Überprüfung.

„Für diese Handhabung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Ich bin für klare Verhältnisse, auch für die Firma. Aber Unternehmensförderung kann niemals auf einer rechtswidrigen Basis passieren. Die gesetzliche Lage ist zum Wohl eines einzelnen Anrainers nicht verhandelbar. Der Schranken muss daher wieder weg!“, argumentiert Volksanwältin Brinek. Alleine unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung kann es keine individuellen Vereinbarungen mit einzelnen Bürgerinnen und Bürgern geben.