Prüfverfahren zu überlangem Asylverfahren

17. Juli 2014

Der durch Medienberichte bekanntgewordene Fall eines seit 18 Jahren unerledigten Asylverfahrens ist für Volksanwalt Peter Fichtenbauer unakzeptabel. Er vermutet ein Versagen der Verwaltung und kündigt ein Prüfverfahren an.

„In einem Rechtsstaat wie Österreich ist so eine Verfahrensdauer absurd und darf nicht vorkommen", stellt Volksanwalt Fichtenbauer fest. Es gehe dabei nicht um die Frage, ob Asyl gewährt werde oder nicht, sondern darum, dass jeder Mensch das Recht habe, dass sein Verfahren vernünftig – heißt auch – in einer angemessen Zeit abgeschlossen werde. Dieser individuelle Anspruch grundrechtlicher Art steht in engem Zusammenhang des allgemein geltenden Anspruches des Staates gegenüber seinen Organwaltern, die ihnen übertragenen Amtsgeschäfte sachlich nach bestmöglichen Kriterien zu erledigen. Eine 18-jährige Nichterledigung eines Asylverfahrens kann mit diesem Verlangen nicht zusammenpassen, so Fichtenbauer.

„Ich schreibe an die Innenministerin und stelle fest, dass die dringliche Vermutung eines Behördenversagens, eines Missstandes in der Verwaltung, besteht und ersuche um Aufklärung", kündigt Fichtenbauer an. Denn die Stellungnahme des Innenministeriums, dass der Betroffene mehrmalig Einspruch gegen Bescheide eingelegt habe, ist für Fichtenbauer keine zufriedenstellende Erklärung dafür, dass ein Verfahren in 18 Jahren nicht abgeschlos-sen werden könne.