Menschenrechte – Vom exotischen Randthema zum polizeilichen Schwerpunkt

16. April 2014

Am 15. April 2014 fanden sich rund 60 Vertreterinnen und Vertreter der Polizei in der Volksanwaltschaft ein, um über die vergangene Zusammenarbeit zu diskutieren und zukünftige Kooperationen zum Thema Menschenrechtsschutz und Präventionsarbeit zu besprechen. Am Podium diskutierten Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer sowie Landespolizeivizepräsident General Karl Mahrer und Oberstleutnant Friedrich Kovar. In den einleitenden Worten betonte der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Dr. Günther Kräuter, dass Machtbefugnisse immer die Gefahr des Missbrauchs in sich bergen und deswegen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Schutz der Polizistinnen und Polizisten Kontrolle unumgänglich ist. Im Zuge der Veranstaltung versicherte Dr. Peter Fichtenbauer, der in der Volksanwaltschaft für den Bereich Polizei zuständig ist, dass Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern genau begutachtet werden, bevor sie an die Polizei herangetragen werden. Eine respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe steht für beide Volksanwälte im Vordergrund.

Menschenrechte als Legitimation der polizeilichen Handlungsgewalt

Karl Mahrer berichtete aus eigener Erfahrung vom Wandel der Bedeutung der Menschenrechte bei der Polizei. Bei seinem Eintritt 1974 waren Menschenrechte ein „exotisches“ Randthema und stießen bei der Belegschaft auf Ablehnung. „Wie uns Menschenrechte möglichst wenig behindern“ – das war das Credo in der Polizeischule und fußte auf der Angst vor externer Kontrolle. 40 Jahre später stellt der stellvertretende Landespolizeidirektor mit Freude fest, dass Menschenrechte zur Legitimation der polizeilichen Handlungsgewalt geworden sind. Die Einstellung hat sich grundlegend geändert: Macht braucht Kontrolle – da sind sich mittlerweile alle bei der Polizei einig – um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten.

Präventionsprogramme gegen Jugendgewalt an Schulen

Oberstleutnant Friedrich Kovar ist seit Mai 2010 Referent für menschenrechtskonformes Einschreiten im Landespolizeikommando Wien. Er berichtete, dass österreichweit für den Bereich Jugendgewaltprävention rund 270 Beamte im Einsatz sind, die an Schulen Präventionsprogramme gegen Jugendgewalt umsetzen. Das Ziel der Arbeit in den Klassen ist der Aufbau eines permanenten Informationsflusses zwischen Polizei, Schule, Eltern und Lehrerenden.

Menschenrechtsbildung für und mit jungen Menschen

Um ein gesellschaftliches Bewusstsein für Menschenrechte sowie deren Umsetzung und Einhaltung zu schaffen, ist es von großer Bedeutung, junge Menschen und Kinder miteinzubeziehen. Das Interesse an dieser Thematik wird bei jungen Menschen vor allem dann geweckt, wenn an ihrer Lebenswelt angesetzt wird. In ihrem Buch „Junge Menschen und ihre Rechte“ hat Volksanwältin Brinek genau das getan. Ziel ist es, dass junge Menschen ihre Rechte kennen, beanspruchen und verteidigen können. Menschenrechte sollen in jeder Schule - auch und gerade in der Polizeischule - nicht etwas „exotisches“, sondern in den Regelunterricht miteingebunden sein, betont Volksanwältin Brinek.

Projekt „Polizei.Macht.Menschen.Rechte“

2009 initiierte das Innenministerium das Projekt „POLIZEI.MACHT.MENSCHEN.RECHTE“. Ziel des Projektes ist die Professionalisierung der polizeilichen Arbeit, die Achtung der Menschenrechte als Fundament des polizeilichen Handelns sowie die Durchführung von Menschenrechtstraining für Polizistinnen und Polizisten. Das Projekt baut auf den mehrjährigen Vorarbeiten der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsbeirates auf, welcher seit Juli 2012 beratendes Organ der Volksanwaltschaft ist.